Das Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen David Bendels, den ehemaligen Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, sorgt nicht nur in juristischen Kreisen für Aufsehen.
- Bendels wurde wegen eines satirisch abgeänderten Bildes von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
Das Originalbild zeigte Faeser mit einem Schild mit der Aufschrift „We remember“ – das bearbeitete Bild trug die provokante Aussage: „Ich hasse Meinungsfreiheit!“
- Das Amtsgericht Bamberg sah in dieser Darstellung eine gezielte Verleumdung (§ 188 StGB) einer Person des politischen Lebens.
- Die Entscheidung stützt sich auf den erhöhten Schutz, den Politiker laut Gesetz gegenüber schwerwiegenden Ehrenbeleidigungen genießen.
Doch warum wurde dieses Verfahren ausgerechnet in Bamberg geführt?
- Diese Frage stellt sich nicht ohne Grund.
Die Wahl des Gerichtsstandortes wirkt ungewöhnlich – nicht zuletzt, weil der zuständige Richter Martin Waschner bereits in der Vergangenheit durch milde Urteile in brisanten Fällen aufgefallen ist.
- So wurde er u.a. kritisiert, nachdem er einem syrischen Asylbewerber, dem sexuelle Belästigung einer Minderjährigen vorgeworfen wurde, lediglich eine geringe Strafe auferlegte.
Das führt zur nächsten Frage:
- Spielt hier die persönliche Haltung des Richters eine Rolle?
- War seine „Gefühligkeit“, wie Kritiker sagen, womöglich mitentscheidend für das harte Urteil gegen Bendels – während andere, deutlich schwerwiegende Fälle milder beurteilt wurden?
Kritiker sprechen bereits von einer politischen Instrumentalisierung der Justiz.
- Gerade in einer Demokratie, in der Meinungs– und Pressefreiheit elementare Grundrechte darstellen, ist es ein alarmierendes Zeichen, wenn satirische Inhalte strafrechtlich verfolgt werden – insbesondere, wenn dabei der Eindruck entsteht, dass politische Überzeugungen die Waage der Gerechtigkeit aus dem Gleichgewicht bringen.