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Nordrhein-Westfalen – Schüsse auf AfD-Wahlkampfstand

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In Marl, Nordrhein-Westfalen, kam es zu einem weiteren besorgniserregenden Vorfall politisch motivierter Gewalt.

  • Ein 69-jähriger Wahlkampfhelfer der AfD wurde an einem Informationsstand von einer Metallkugel getroffen, die mit einer Steinschleuder abgefeuert wurde.

Der mutmaßliche Täter, ein 24-jähriger Mann, wurde festgenommen und es wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

  • Dieser Angriff reiht sich in eine Serie von Übergriffen auf AfD-Einrichtungen und -Mitglieder ein.
  • Bereits 2016 wurde auf ein AfD-Büro in Arnsberg geschossen, wobei die Täter bis heute nicht gefasst wurden.

Solche Taten sind nicht nur Angriffe auf eine Partei, sondern auf die demokratische Grundordnung selbst.

  • Es ist alarmierend, dass politische Auseinandersetzungen zunehmend in Gewalt münden.
  • Die Verrohung der politischen Kultur und die Bereitschaft, Andersdenkende körperlich zu attackieren, sind Zeichen einer gefährlichen Entwicklung.

Es ist unerlässlich, dass alle demokratischen Kräfte solche Taten verurteilen und sich für einen respektvollen Umgang einsetzen.

  • Die wiederholten Angriffe auf die AfD werfen die Frage auf, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
  • Während Übergriffe auf andere Parteien zu Recht breite Empörung auslösen, scheinen Angriffe auf die AfD weniger Aufmerksamkeit zu erhalten.
  • Eine solche Doppelmoral ist inakzeptabel und gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Es ist höchste Zeit, dass Politik und Gesellschaft ein klares Zeichen setzen:

  • Gewalt darf niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.
  • Die Täter müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, unabhängig davon, gegen wen sich ihre Taten richten.

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